Der Tiroler Digi-Scheck

von Thomas Neuwirth
03. Februar 2021

Mit dem Digi-Scheck möchte die Tiroler Landesregierung Familien bei der Anschaffung digitaler Endgeräte für die Schulbesuch und das Distance Learning unterstützen.

 

Folgende Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2021:

  • Es wird das monatliche Netto-Haushaltseinkommen des Vorjahres herangezogen.

  • Die Förderung wird pro Kind pro Förderzeitraum (16.03.2020 – 30.06.2021) einmal gewährt. Mehrere Kinder pro Familie werden gefördert. Für jedes Kind ist ein eigenes Förderansuchen notwendig

  • Die Antragstellung muss spätestens zwei Wochen nach dem Kauf des Geräts erfolgen.

  • Die Förderanträge sind bis spätestens 30.06.2021 einzubringen.

  • Bereits abgelehnte Förderansuchen können nochmals eingereicht werden, falls sich die Voraussetzungen durch die Novellierung geändert haben

 

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