Der Tiroler Digi-Scheck
Mit dem Digi-Scheck möchte die Tiroler Landesregierung Familien bei der Anschaffung digitaler Endgeräte für die Schulbesuch und das Distance Learning unterstützen.
Folgende Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2021:
Es wird das monatliche Netto-Haushaltseinkommen des Vorjahres herangezogen.
Die Förderung wird pro Kind pro Förderzeitraum (16.03.2020 – 30.06.2021) einmal gewährt. Mehrere Kinder pro Familie werden gefördert. Für jedes Kind ist ein eigenes Förderansuchen notwendig
Die Antragstellung muss spätestens zwei Wochen nach dem Kauf des Geräts erfolgen.
Die Förderanträge sind bis spätestens 30.06.2021 einzubringen.
Bereits abgelehnte Förderansuchen können nochmals eingereicht werden, falls sich die Voraussetzungen durch die Novellierung geändert haben
Zur Förderseite gelangen sie HIER!