Informationen zu den PCR Tests

von Thomas Neuwirth
09. September 2021

Die Corona Teststrategie an Schulen sieht ab 17. Jänner folgende Vorgangsweise vor: 

  • Montag: Antigen-Selbsttests (Nasenbohrer-Test) 
  • Dienstag: PCR-Tests (Mundspülung )
  • Donnerstag: PCR-Test (Mundspülung) 

Wie laufen die PCR Tests ab?

Die Schülerinnen und Schüler erhalten ein Proberöhrchen. Darin findet sich eine Kochsalzlösung. Mit dieser Lösung wird 30 Sekunden lang der Mund gespült, ähnlich einer Mundwasserspülung beim Zähneputzen. Dann wird die Lösung mit Hilfe eines Strohhalms in ein Teströhrchen gespuckt. 

Die Röhrchen werden mit einem Barcode versehen in ein Plastiksackerl gegeben und an das Labor übermittelt. Die Codes sind anonymisiert, wer zu welchem Code gehört wird von der Schule festgelegt. Diese Daten sind auch nirgendwo gespeichert, sondern liegen nur in analoger Form vor. 

Was passiert bei einem positiven PCR Test?

Die Testergebnisse liegen im Normalfall bis 7:45 am Folgetag vor. Vom Labor wird der Code übermittelt, der ein positives Testergebnis ergeben hat. Falls der Schüler/die Schülern bereits in der Schule ist, wird er oder sie umgehend von den Klassenkameradinnen abgesondert, bekommt von uns eine FFP2 Maske und die Eltern werden verständigt, diese sind verpflichtet, das Kind umgehend aus der Schule abzuholen. Die Daten des Kindes werden dann von der Schule an die Gesundheitsbehörden übermittelt, die einen Quarantänebescheid verhängt. 

Gilt das jetzt für das ganze Schuljahr?

Das gilt in der Sicherheitsstufe 3 bzw. für alle Schülerinnen und Schüler während der so genannten "Sicherheitsphase" die aktuell mit 28. Februar befristet. Danach müssen geimpfte Schülerinnen keine Tests mehr durchführen. In Risikostufe 1 (Inzidenz unter 100) gilt dies auch für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler, bzw. ist das Testangebot freiwillig. (Ninja Pass...) Ab Risikostufe 2 wird das Testen für Ungeimpfte wieder verpflichtend.

Wichtig:

PCR oder Antigentestnachweise können auch von externer Stelle erbracht werden. Dann ist der PCR Nachweis immer am Mittwoch und am Freitag vorzulegen. 

Fehlt ein Schüler/eine Schülerin beim PCR Test aus eigenem Verschulden, so muss dieser extern nachgeholt werden und am Mittwoch (Freitag) bzw. ersten Tag des Wiederbesuchs vorgelegt werden. Für die Schule besteht keine Möglichkeit die Tests an einem anderen Tag an das Labor zu übermitteln. 

Falls dies nicht erfolgt, muss der Schüler/die Schülerin in den ortsungebunden Unterricht (Homeschooling) wechseln. Dabei ist der Stoff selbständig zu erarbeiten. Ein Wiederbesuch ist ab der nächsten Schulwoche oder bei Vorlage eines PCR Tests wieder möglich. 

Der Teststrategie liegt das Bemühen zugrunde, die Infektionskurven möglichst flach zu halten und etwaige Infektionsketten rechtzeitig zu erkennen! Wir bitten um Verständnis und bedanken uns für die Unterstützung!